Behandlung
Was bedeutet "Verhaltenstherapie"?
"In der Verhaltenstherapie geht man davon aus, dass Verhaltensweisen (dazu gehören Gedanken, Gefühle, Körperreaktionen und motorisches Verhalten) im Laufe der Lebensgeschichte in der Interaktion zwischen Individuum und Umwelt erlernt werden. Bestimmte Verhaltensmuster bilden sich aus. Diese Verhaltensmuster können als hilfreich/ funktional oder als nicht hilfreich/ dysfunktional erlebt werden. Menschen sind aufgrund ihrer genetischen, ihrer körperlichen und der sozialen Ausstattung unterschiedlich anfällig für das Ausbilden einer psychischen Erkrankung. Stressfaktoren (z.B. Wechsel in eine weiterführende Schule, Trennung der Eltern) können vor diesem Hintergrund eine psychische Störung auslösen. Andere Faktoren, so genannte Schutzfaktoren (auch protektive Faktoren z.B. gute kognitive Leistungsfähigkeit, unterstützendes soziales Umfeld, gute Problemlösefertigkeiten), können Menschen auch widerstandsfähig machen und die Auftretenswahrscheinlichkeit für psychische Erkrankungen reduzieren.
In der Verhaltenstherapie wird zunächst ein individuelles Erklärungs- und Aufrechterhaltungsmodell für die psychische Erkrankung erarbeitet, die Patienten werden über die psychische Erkrankung informiert (Psychoedukation), Ziele für die Behandlung werden abgeleitet. Hierbei wird das gesamte Bezugssystem berücksichtigt (z.B. Welchen Einfluss hat das Verhalten der Mutter/ des Vaters/ der Lehrkräfte auf die Entstehung und Aufrechterhaltung der Problematik des Kindes? Welche Ziele für Veränderungen können für die Mutter/ den Vater/ die Lehrkraft festgelegt werden, die eine erwünschte Veränderung des Kindes/ des Jugendlichen unterstützen?). In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden diese Schritte mit den Bezugspersonen und entwicklungsentsprechend mit dem Kind/ dem Jugendlichen durchlaufen. Jüngeren Kindern wird z.B. anhand von Bilderbüchern Informationen über ein Krankheitsbild und wirkungsvolle Interventionen vermittelt. Beim Festlegen eines Erklärungs- und Aufrechterhaltungsmodells und der Therapieziele verhält sich der Therapeut deutlich direktiver als er dies mit Erwachsenen tun würde, da Kinder und teilweise auch Jugendliche hierzu nur eingeschränkt in der Lage sind. Den Therapiezielen werden dann – in Abhängigkeit vom Störungsbild und den Ressourcen des Kindes/ des Jugendlichen – spezifische Interventionen zugeordnet. Grundsätzlich geht es in der Verhaltenstherapie darum, dass dem Patient/ den Bezugspersonen dysfunktionale Verhaltens- und Interaktionsmuster bewusst werden, sie deren Entstehung und Funktion verstehen und diese durch funktionalere Verhaltens- und Interaktionsmuster ersetzen. Verhaltensweisen (Fertigkeiten, funktionale Gedanken, funktionale Gefühle, funktionale Körperreaktionen) werden praktisch eingeübt und im Alltag erprobt.
In der Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen kann auf zahlreiche evaluierte Behandlungsmanuale zurückgegriffen werden, die entweder störungs- (z.B. Behandlung von Depressionen, von Ängsten) oder fertigkeitenorientiert (z.B. Training selbstsicheren Verhaltens) sind. In der Arbeit von Kindern und Jugendlichen kommen kreative Methoden, Arbeitsblätter, Bilderbücher, Verhaltensexperimente, Rollenspiele zum Einsatz."
(aus: "Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen: Verfahren im Einzelnen"; http://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/kinder-jugend-psychiatrie/therapie/psychotherapie/psychotherapeutische-verfahren/; 24.05.2016)
Probatorik & Diagnostik
Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung erfolgt eine ausführliche Diagnostik (in Form einer Anamnese gemeinsam mit den Bezugspersonen, Fragebögen, eventueller Intelligenz- und Leistungsdiagnostik). Der sich aus der Diagnostik ergebene Behandlungsbedarf wird in einem Anschlussgespräch gemeinsam mit dem Patienten und den Bezugspersonen besprochen. Die Anzahl der probatorischen Sitzungen ist abhängig vom Umfang der Diagnostik, beträgt jedoch in der Regel maximal fünf Therapiestunden* mit dem Patienten und eine Therapiestunde mit den Bezugspersonen.
Unabhängig von einer psychotherapeutischen Behandlung biete ich Selbstzahlern die Möglichkeit, z.B. bei Fragen zur Beschulung Ihres Kindes oder Jugendlichen, eine Intelligenz- und Leistungsdiagnostik durchzuführen. Gern berate ich Sie hierzu bei weiteren Fragen.
Störungsbilder und Behandlungsschwerpunkte**
Ich behandle schwerpunktmäßig Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 5 und 21 Jahren mit verhaltenstherapeutischen Methoden wie Verstärkerpläne (Belohnungsysteme für Kinder), kognitive Umstrukturierung, massierte oder graduierte Konfrontationsmethoden, Selbstinstruktionstrainings, Entspannungstechniken und weitere.
Folgende Störungsbilder stehen dabei im Fokus:
- Ängste
- Depressionen
- AD(H)S
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- somatoforme Störungen
- Essstörungen
- Zwänge
- emotionale Störungen des Kindesalters
- Mutismus
- Ticstörungen
- Enuresis (Einnässen) und Enkopresis (Einkoten)
- Anpassungsstörungen
- Selbstverletzendes Verhalten
- Schlafstörungen
- Störung des Sozialverhaltens
Neben den therapeutischen Sitzungen mit dem Patienten stehen Gespräche mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen im Fokus der Behandlung und finden in aller Regel alle 4-6 Wochen statt.
Eltern- und Erziehungsberatung, Coachingangebot für Kinder & Jugendliche
Neben psychischen Störungen, die einer psychotherapeutischen Unterstützung bedürfen, biete ich Familien und Kindern oder Jugendlichen bei Alltagsfragen ein Coachingangebot. Themen können unter anderem Konflikte innerhalb der Familie sein, Erziehungsfragen, Fragen zur Beschulung des Kindes oder Fragen zur Selbstfindung.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten eines Coachings selbst getragen werden müssen. Das Honorar beträgt zur Zeit 80,-€ pro Coachingeinheit (50min).
Fragen - Antworten
- Wo finden die Sitzungen statt?
Diese finden in der Regel innerhalb der Räumlichkeiten meiner Praxis in Berlin Steglitz, Hindenburgdamm 131, statt. In Fällen von Konfrontationsübungen werden themenbezogene Örtlichkeiten aufgesucht.
- Wie lang dauert eine Therapiesitzung?
Eine therapeutische Sitzung dauert 50min. In der Regel findet die Psychotherapie ein bis zweimal wöchentlich statt.
- Wie lang dauert eine Psychotherapie?
Unterschiedlich. In der Regel werden von den Krankenkassen zwischen 24 Sitzungen für eine Kurzzeittherapie oder 60 Stunden für eine Langzeittherapie bewilligt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Psychotherapie um 15 bis 20 Therapiestunden über dem hinaus verlängert werden. Eine Verlängerung muss jeweils bei den Krankenkassen beantragt werden.
Behandlungskosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Für Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren abzurechnen. Die Kostenübernahme der Psychotherapie wird durch die jeweilige Krankenkasse entschieden. Über das Vorgehen sowie die Antragstellung berate ich Sie gern in einem persönlichen Gespräch und unterstütze Sie dabei. Vorabinformationen finden Sie hier:
http://www.bptk.de/uploads/media/20170522_bptk-patienten-info_kostenerstattung.pdf
und hier:
https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen
Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung der BKK-VBU
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit der integrierten Versorgung. Der Zugang zu einer Psychotherapie bei mir ist hierdurch deutlich erleichtert.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung für Kinder und Jugendliche werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung bis zu einem 2,3fachen Steigerungssatz übernommen. Die Anzahl der erstattungsfähigen Therapiesitzungen ist jedoch abhängig von ihrer vertraglichen Regelung. Ich bitte Sie daher, sich im Vorfeld über die individuellen Regelungen bei Ihrem Versicherer zu informieren.
Checkliste für Privatpatienten
- Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
- Falls ja, wieviele Therapiestunden sind vorgesehen?
- Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
- Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.
Wichtig: Als Privatpraxis rechne ich den 2,3-fachen GOP-Satz (100,55 €). In einzelnen Fällen kann der Steigerungsfaktor den 2,3-fachen GOP Satz überschreiten (z.B. bei Akutbehandlungen). Das Überschreiten der Begründungsschwelle beim Faktor 2,3 erfordert eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Therapeuten und Klienten. Darin erklären Sie sich einverstanden, dass Sie für einen eventuell offenen Differenzbetrag, der vom Kostenträger nicht übernommen wird, selbst aufkommen (Eigenanteil bzw. Zuzahlung).
Selbstzahler (Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, Eltern- und Erziehungsberatung)
Für Selbstzahler wird das Honorar individuell festgelegt (orientierend an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)). In aller Regel betragen die Kosten zur Zeit 100,55€ pro Therapiesitzung (50min, 2,3facher Steigerungssatz). Der Steigerungsfaktor kann in Ausnahmefällen darüber liegen.
Vor der Behandlung wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
(Stand der Informationen: 01.04.2023)
Sie haben weitere Fragen? Bitte kontaktieren Sie mich.
* eine Therapiesitzung/Coaching = 50min
**in der Regel findet die Psychotherapie ein- bis zweimal wöchentlich statt